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Koi-Virus

Merkblatt für Angler zur Koi-Herpesvirus Infektion in freien Gewässern

Die Koi-Herpesvirus Infektion ist eine für Karpfen und Koi-Karpfen (Cyprinus carpio) hochan-steckende Viruserkrankung. Die ersten Erkrankungen wurden beim Koi beschrieben, inzwi-schen ist die Fischseuche weltweit verbreitet und zunehmend werden Seuchenausbrüche auch in Nutzkarpfenbeständen sowie in Wildkarpfenpopulationen registriert.

Die KHV-Infektion ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bei Ausbrüchen in freien Gewäs-sern ist eine Bekämpfung der Tierseuche meist nur sehr begrenzt möglich. Oberstes Ziel ist es somit die Weiterverbreitung und Verschleppung durch Personen und Gerätschaften zu unterbinden.

Im akuten Seuchenfall scheiden erkrankte Karpfen hohe Mengen an Virus aus. Somit sollte eine Befischung nur durch Personen erfolgen, die eine geeignete Desinfektion der genutzten (Angel-) Gerätschaften, Behältnisse, Kescher und der eigenen Person sowie ein unschädli-che Beseitigung der Tierkörper und Tierkörperteile gewährleisten können. Die Koi-Herpesvirus-Infektion ist nicht auf den Menschen übertragbar, klinisch kranke Fische sind jedoch aus lebensmittelrechtlicher Sicht ekelerregend und nicht als Lebensmittel geeignet.

• Geangelte Fische müssen unmittelbar nach dem Fang getötet werden.
• Gefangene Fische dürfen nicht an andere Gewässer verbracht werden.

• Das Ausnehmen der Fische (Ausweiden) darf nicht am Gewässer erfolgen. Eingeweide müssen unschädlich beseitigt werden und dürfen nicht an fischfressende Vögel und andere Tiere verfüttert werden.

• Kescher, Stiefel und Behältnisse mit direktem Fischkontakt müssen mit einem geeigneten handelsüblichen Desinfektionsmittel gut desinfiziert werden und abschließend ab- bzw. austrocknen.

• Die Desinfektion von Angeln, Zubehör und Händen wird dringend empfohlen. Ein voll ständiges Abtrocknen der Ausrüstung ist durchzuführen.

• Für Oberflächen und Gegenstände, die lediglich Wasserkontakt hatten, wird ein voll ständiges Abtrocknen empfohlen.


Hinweise zur Desinfektion:
Eine Desinfektion muss fachgerecht durchgeführt werden. Insbesondere Kescher, Stiefel und Behältnisse mit unmittelbarem Fischkontakt müssen sehr sorgfältig desinfiziert werden. Ein Besprühen oder Eintauchen mit handelüblichen Desinfektionsmitteln ist hier angezeigt, dabei ist auf eine ausreichende Konzentration und Einwirkzeit sowie Materialverträglichkeit zu ach-ten. Für die Beratung und korrekte Anwendung eines Desinfektionsmittels ist der Fachhändler die richtige Adresse.
Für alle übrigen Gegenstände ohne Fischkontakt (Angeln und Zubehör) sowie für Hände sind für den Haushalt gebräuchliche Desinfektionsmittel bzw. Handdesinfektionsmittel aus der Drogerie oder Apotheke geeignet.
Die UV-Strahlung der Sonne sowie Hitze haben starke entkeimende Eigenschaften und er-gänzen die Desinfektion hervorragend. Ein alleiniges Ab- bzw. Austrocknen von Geräten mit Fischkontakt ist nicht ausreichend, wenn diese unmittelbar wieder zum Einsatz in Gewässer kommen.

Herausgeber: Fischgesundheitsdienst Baden-Württemberg